Download PDF Dokument. Die im Zuge des SARSCoV Virus („neuartiges Coronavirus“) angeordneten behördlichen Maßnahmen wie häusliche Quarantäne sowie die Schließung von Bildungseinrichtungen, Absage von Veranstaltungen und generell die Einschränkung des täglichen Lebens können dazu führen, dass es zu Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen kommen kann.
Voraussetzung für die Anwendung der unten angeführten Maßnahmen ist in allen Fällen, dass Sie glaubhaft machen können, von einem Liquiditätsengpass betroffen zu sein, der konkret auf eine SARSCoV VirusInfektion zurückzuführen ist.