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Zinsen und Dividenden – Erträge von Wertpapieren

 

Durch eine Gesetzesänderung sind erhebliche Neuerungen bei der Besteuerung von Wertpapiererträgen in Kraft getreten. Wurden zuvor lediglich Erträge besteuert, die das Kapitalvermögen abwirft, so sind nun sowohl Substanz als auch Substanzgewinne unabhängig von der Behaltehöhe und -dauer steuerpflichtig. Hierbei müssen jedoch verschiedene Übergangsbestimmungen betreffend Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang beachtet werden. Da sogenannte Altbestände (Erwerb vor 1.1. 2011 bzw. 30.9. 2011) im „alten“ Besteuerungssystem bleiben, sind zumindest für die nächsten Jahre die unterschiedlichen Rechtsordnungen nebeneinander anzuwenden.

Mit Erträgen von Wertpapieren ist man schneller und öfter konfrontiert als man als Steuerpflichtiger glaubt. Liegen die Wertpapiere – also Anleihen, Aktien oder Fonds – auf einem Depot bei einer Bank in Österreich, dann braucht man sich grundsätzlich aus steuerlicher Sicht keine Sorgen machen, denn die Bank kümmert sich um den Steuerabzug.

 

Befinden sich die Wertpapiere aber auf einem Depot außerhalb der Landesgrenzen z.B. in Deutschland, in der Schweiz oder in Liechtenstein, dann ist jetzt der Moment gekommen, sich darüber Gedanken zu machen.
Zudem arbeiten die Staaten immer enger zusammen und es werden viele Informationen zwischen den Staaten ausgetauscht, wodurch die österreichische Finanz auch von ausländischen Depots in Kenntnis gesetzt wird.

Beispiel:

Ein Privatanleger hat ein Depot in Deutschland mit dem er Zinsen aus Anleihen erwirtschaftet. In Deutschland wird keine Steuer auf die Zinserträge abgezogen, da diese in Österreich der Steuerpflicht unterliegen. In Österreich sind die Zinserträge in die Steuererklärung aufzunehmen und auf diesem Weg der Besteuerung – grundsätzlich der Kapitalertragsteuer  - zu unterwerfen. Wird das vom Steuerpflichtigen vergessen, kommt es zu unangenehmen Konsequenzen, da die deutschen Finanzinstitute die Erträge an die österreichischen Finanzbehörden melden.