Gerade noch rechtzeitig zum Zeitpunkt der ersten Möglichkeit der Antragstellung wurde am 20.5.2020 die adaptierte Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten vom BMF veröffentlicht. Die Verordnung, deren Anhang die gegenständliche Richtlinie ist, wurde jedoch noch nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht, da es noch der beihilfenrechtlichen Abstimmung mit der EU bedarf.